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Fachaufsätze, Besprechung ausgewählter Rechtsprechung, Rezensionen
Fachaufsätze, Besprechung ausgewählter Rechtsprechung, Rezensionen Autor: FA ErbR Wolfgan ... [mehr]

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FAErbR Roth ist Autor der Rubrik Erbrecht in der Fachzeitschrift NJW-Spezial.


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Schwerpunkte

Rechtsanwalt Wolfgang Roth ist ausschließlich im Erbrecht und Erbschaftssteuerrecht tätig. Erbrechtsverfahren können wegen des engen Sachzusammenhanges ohne familien- und gesellschaftliche Bezüge nicht bearbeitet werden. Deshalb liegen hier weitere Tätigkeitsschwerpunkte.

Erbrecht

Beraten:
Ob als Erblasser, Erbe, Pflichtteilsberechtigter oder Vermächtnisnehmer: unbedachte Schritte können viel Geld kosten oder gar Streit verursachen. Deshalb sollte vor jeder erbrechtlichen Maßnahme fundierte juristische Beratung stehen. Betrachten Sie Ihre Entscheidung stets von verschiedene Seiten, also auch aus steuerlicher Sicht.
Als Erbe stehen Sie plötzlich Banken, Versicherungen, dem Finanzamt und anderen gegenüber. Wir bieten Ratschläge zum richtigen Vorgehen an und unterstützen Sie bei deren Umsetzung.

Gestalten:
Für Ihren letzten Willen haben Sie die Wahl: Einzel- oder gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag: Aber das ist nicht alles, das Sie bedenken müssen, wenn Sie Ihren letzten Willen niederlegen möchten.
Um Ihren Letzten Willen auch steueroptimal zu verfassen, steht auf Wunsch als Kooperationspartner StB Thomas Guldner zur Verfügung. Selbstverständlich arbeiten wir auch gerne und einzeln mit Ihrem Steuerbevollmächtigtem und Ihren Ansprechpartnern zusammen.

Vertreten:
Schon das Erbscheinverfahren weist erhebliche prozessuale Besonderheiten auf. Ist ein Testament  nicht eindeutig verfasst, folgt oft der Gang zu Gericht. Um sich im Prozessrecht zu Recht zu finden, ist anwaltlichte Hilfe unerlässlich. Das Erbrecht gibt dabei auch Haftungsbeschränkungen an die Hand, die es zu nutzen gilt. Wir vertreten Sie bundesweit bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.

Und die Kosten?
Sie sind niedriger als man meint. Gerade im Erbrecht lohnt die Investition in ein juristisch einwandfreies Testament. Dadurch werden Streit und Gerichtsverfahren vermeiden, die ein vielfaches an Kosten verschlingen können.
Oft genügt schon eine Beratung, um die Rechtslage zu klären oder ein Prozessrisiko mit seinen Folgekosten abzuschätzen. Übrigens: Die Rechtsschutzversicherer tragen in aller Regel die Kosten einer Erstberatung, sofern ein Versicherungsfall eingetreten ist.

Wir bieten Ihnen auch faire und transparente Honorarvereinbarungen an, so dass Sie jederzeit wissen, welche Kosten auf Sie zukommen. Schon nach dem ersten Gespräch wissen Sie, welche Kosten anfallen. Sprechen Sie uns darauf an!