Das Handbuch zum Fachanwalt
Der „Fachanwalt im Erbrecht“ ist mit Beschluss vom 23.11.04 verabschiedet. Nun kann sich auch der im Erbrecht entsprechend erfahrene Rechtsanwalt zum Fachanwalt fortbilden.
Wesentliche Grundlagen und Hilfen bietet auf rund 1.000 Seiten das neue „Handbuch des Fachanwalts für Erbrecht“. Das Werk behandelt ausführlich die in der Fachanwaltsordnung vorgegebenen Wissensgebiete. Es eignet sich hervorragend zur Vorbereitung auf den Fachanwaltslehrgang Erbrecht und dient als Nachschlagewerk in allen Phasen der Bearbeitung erbrechtlicher Mandate.