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Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Obrigheim bei Mosbach

Testament und Erbvertrag

Tritt der Tod eines Menschen ein, ist es aus erbrechtlicher Sicht sinnvoll, wenn der Verstorbene zuvor die gesetzliche Erbfolge abgeändert und ein Testament, ggf. ein Berliner Testament verfasst hatte. Andernfalls bestimmt allein der Gesetzgeber durch die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, wer seine Erben sind. Das entspricht in den seltensten Fällen dem Wunsch des Erblassers und lässt eine streitanfällige Miterbengemeinschaft entstehen! Der Erblasser sollte deshalb rechtzeitig seinen Nachlass regeln und ein Testament errichten. Das Recht hierzu gibt ihm die im Grundgesetz garantierte Testierfreiheit: jeder darf selbst bestimmen, wie er sein Vermögen im Rahmen einer Erbeinsetzung, per Vermächtnis, Testamentsvollstreckung, Auflage zu einer Grabpflege usw. verteilt. Die Erbfolge kann auch durch eine Vorerbschaft und Nacherbschaft geregelt werden. Selbst die Enterbung bestimmter Personen ist möglich, was aber zu einem Pflichtteilsanspruch führen kann. Hier sollten Sie auf jeden Fall den Rat eines Erbrechtsexperten einholen.

Wird ein Erbvertrag gewünscht, ist dieser vor einem Notar zu errichten, was mit Kosten verbunden ist. Ein Testament kann jeder in Form eines Einzeltestaments, Ehegattentestaments oder als Berliner Testament selbst handschriftlich verfassen.

Besonders dann, wenn Kinder oder Ehegatten vorhanden sind (was in fast jeder Familie der Fall ist), ist dringend zur Errichtung einer letztwilligen Verfügung, z.B. eines Testaments, zu raten. Bereits bei der Erstellung eines Testaments drohen vielfältige Gefahren: nicht selten werden juristische Fachbegriffe falsch benutzt (Vererben und Vermachen ist nicht dasselbe!), steuerliche Auswirkungen des Testaments übersehen, und vieles mehr. Deshalb sollte bereits frühzeitig die Unterstützung eines Erbrechtsexperten in Anspruch genommen werden. Die umfassende Beratung z.B. über die Erbschaftsteuer, welche durch ein Testament ausgelöst werden kann, gehört insbesondere bei einem Fachanwalt für Erbrecht zur gründlichen Aufklärung über Ihre geplante Verteilung Ihres Nachlasses und Ihrer angedachten Nachfolge.

Wenn besteht grundsätzlich Anlass, ein Testament zu errichten?

Expertentipp von Wolfgang Roth (Fachanwalt für Erbrecht in Obrigheim): In folgenden Fällen können erhebliche Probleme, Versorgungslücken und / oder Steuernachteile bei der Abwicklung Ihres Nachlasses bei Ihren Erben eintreten, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht durch ein Testament abgeändert wird:

  • Ohne Testament entsteht eine Erbengemeinschaft zwischen Ihrem Ehepartner und den Kindern. Dann gilt nicht selten folgender Spruch:

„Sprecht ihr noch miteinander oder habt Ihr schon geteilt?“

Sicher kennen auch Sie diese Redensart, die leider allzu häufig nach dem Tod eines geliebten Menschen auf den nachfolgenden Erbstreit unter Miterben verweist.

  • Es gilt, für ein behindertes Kind vorzusorgen und es abzusichern.

  • Der Sozialhilferegress soll zu Gunsten eines behinderten Kindes vermieden werden.

  • Mindestens eines Ihrer Kinder ist minderjährig.

  • Sie haben Kinder aus einer vorangegangenen Ehe oder nichteheliche Kinder.

  • Ihr Kind ist überschuldet.

  • Sie möchten vermeiden, dass Teile Ihres Nachlasses Ihrem Schwiegerkind zufällt.

  • Sie sind ledig.

  • Sie sind kinderlos.

  • Sie sind geschieden oder bereits verwitwet.

  • Sie leben in einer nichtehelichen Partnerschaft mit Ihrem Lebensgefährten zusammen.

  • Ein Familienmitglied pflegt Sie und Sie möchten die Ihnen angediehene Pflege belohnen.

  • Sie haben zu Lebzeiten Schenkungen an ein Kind vorgenommen und wollen Ihre anderen Kinder spätestens im Todesfall gleichstellen.

  • Sie oder ein Familienmitglied haben eine ausländische Staatsangehörigkeit.

  • Teile Ihres Vermögens (z. B. ein Grundstück, Bankguthaben, Fondsbeteiligungen usw.) liegen im Ausland.

  • Zu Ihrem Vermögen gehört ein Betrieb oder Unternehmen.

  • Sie möchten mit Ihrem Nachlass oder Teilen davon „Gutes tun“ und gemeinnützige, karitative Organisationen bedenken.

Durch ein klares und sinnvoll gestaltetes Testament können Sie die Ziele Ihrer Nachlassplanung erreichen und den potenziellen Streit der Miterben in der Regel verhindern! Ein Fachanwalt für Erbrecht unterstützt Sie dabei gerne.  


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