Das Erbrechtstelefon: Telefonberatung rund ums Erbrecht
Am 22. 11. 2016, ab 10.00 Uhr, kann jeder kostenfrei beim "Erbrechtstelefon" anrufen und sich Rat zur Gestaltung einer letztwilligen Verfügung und dem korrekten juristischen Inhalt derselben einholen sowie Fragen der Aufbewahrung eines Testaments stellen.
Auch Probleme zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sowie zu einer vorweggenommenen Erbfolge können angesprochen werden.
Juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Die Christoffel-Blindemission Deutschland stellt hierzu freundlicherweise eine kostenlose hotline zur Verfügung, deren Nummer noch bekannt gegeben wird (oder bei Hr. Raphael Braun angefragt werden kann). Vorab können Sie Ihre Fragen richten an:
Fachanwalt für Erbrecht Wolfgang Roth, 0 62 61 - 67 11 00, oder an
Hr. Nordt unter 0 62 51 - 131 141