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Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Obrigheim bei Mosbach
2016
21. Oktober, 15.00 - 17.00 Uhr

Sozialhilferegress durch Behindertentestament vermeiden

Ort: 22111 Hamburg, Beim Rauhen Hause 21

Achtung!

Die Veranstaltung ist nicht mehr aktuell. Sie befinden sich in unserem Archiv.
Aktuelle Veranstaltungen zum Erbrecht finden Sie hier: 1711720185--1477087200

Die Sozialbehörde greift bei der Unterbringung behinderter Menschen oder bei Leistungen zu deren Unterstützung auf das Vermögen der Behinderten bzw. Hilfebedürftigen zu. Nur ein geringer Schonbetrag verbleibt den Behinderten.

Wenn diese etwas erben oder den Pflichtteil bekommen, geht dieser Nachlass an den Kostenträger: Das von den Eltern erwirtschaftete Vermögen (die Erbschaft) fällt also nicht dem bedürftigen Kind zu, sondern dem Staat.

Wie dieser staatliche Zugriff vermieden, die behinderten Kinder aber dennoch etwas erben und damit lebenslang versorgt werden können, zeigt der Obrigheimer Fachanwalt für Erbrecht Wolfgang Roth auf. Hierzu ist eine ganzbesondere Gestaltung eines Testaments durch die Eltern notwendig, die inzwischen auch vom Bundesgerichtshof akzeptiert wurde.

Fachanwalt Roth hat zu diesem Thema bereits mehrfach publiziert und Fachbücher verfasst.

Interessierte Zuhörer mögen sich zu diesem Fachvortrag wegen des begrenzten Raumangebots frühzeitig anmelden bei:

Dr. Sylvia Nielsen

Stiftung Das Rauhe Haus

Stabsstelle Kommunikation

Leitung Fundraising

Beim Rauhen Hause 21

22111 Hamburg

 

Übersicht

Datum: 21.10.2016
Ort: 22111 Hamburg, Beim Rauhen Hause 21
Uhrzeit: 15.00 - 17.00
Preis: 0,00 €

Anmeldung: Frau Dr. Nielsen: 0 40 - 655 91 119



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