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Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Obrigheim bei Mosbach
2015
11. März, 18.00 Uhr

Vorweggenommene Erbfolge – Immobilienübergabe zu Lebzeiten

Ort: 76135 Karlsruhe, Steinhäuserstr. 1

Achtung!

Die Veranstaltung ist nicht mehr aktuell. Sie befinden sich in unserem Archiv.
Aktuelle Veranstaltungen zum Erbrecht finden Sie hier: 1713442014--1426114800

Fachanwalt für Erbrecht Wolfgang Roth, Obrigheim referiert für den Verband Wohneigentum Baden-Württemberg e.V., Karlsruhe, über das Thema

Vorweggenommene Erbfolge – Immobilienübergabe zu Lebzeiten“.

Fachanwalt Roth stellt sowohl die Vorteile als auch die Nachteile einer lebzeitigen Übertragung von Immobilien auf die nächste Generation dar. Insbesondere der Vorbehalt eines Wohnungsrechts oder Nießbrauchs an die übergebende Generation der Eltern wird beleuchtet.

Nicht selten wird bei der Übergabe der Immobilie zu Lebzeiten deren Auswirkungen im Pflichtteilsrecht beim Tode des Übergebers übersehen. Auch dieser Aspekt wird leicht verständlich von Fallbeispielen erörtert.

Juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

Wegen des beschränkten Platzangebotes in der Steinhäuser Straße 1, Karlsruhe (Vortragsraum), wird gebeten, sich telefonisch voranzumelden unter: 06261/671100.

Veranstaltungsort: Steinhäuserstr. 1, 76135 Karlsruhe 

Der Eintritt ist frei.

Übersicht

Datum: 11.03.2015
Ort: 76135 Karlsruhe, Steinhäuserstr. 1
Uhrzeit: 18.00


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