Sorglos leben – Vorsorge für den Notfall – Die BGV lädt ein
Niemand ist davor sicher, dass er plötzlich seine Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen kann.
Eine Patientenverfügung sollte deshalb ebenso vorhanden sein wie eine Vorsorgevollmacht. Deren rechtliche Aspekte, Gestaltungsmöglichkeiten, aber auch die damit verbundenen Risiken und die Haftung für den Bevollmächtigten zeigt der Obrigheimer Fachanwalt für Erbrecht Wolfgang Roth an Hand von Praxisbeispielen und der aktuellen Rechtsprechung auf. Juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Zu diesem Vortrag lädt Sie die BGV am 27. September 2016, ab 18.30 Uhr, in die Feuerwache in Buchen, St.-Rochus-Str. 14, ein. Der Eintritt ist frei, kostenloses Informationsmaterial liegt aus.
Anmeldungen der interessierten Zuhörer werden erbeten zum BGV-Kundencenter Mosbach unter 0 62 61 – 67 540.