Das Berliner Ehegattentestament – Fehler erkennen, Fehler vermeiden!
Wenn es um das Thema "Testament", insbesondere um das "Ehegattentestament" geht, herrscht große Unsicherheit, was die Formulierungen, den Inhalt und die Form dieser Art von letztwilliger Verfügung betrifft.
Um dieser Unsicherheit vorzubeugen, wird Erbrechtsexperte Wolfgang Roth, Fachanwalt für Erbrecht, anhand von Fallbeispielen anschaulich und verständlich die Problematik dieser Testamentsarten erläutern.
Die relevanten Klauseln, die in ein solches Testament gehören, werden ebenso angesprochen wie steuerrechtliche Auswirkungen. "Nicht immer ist das viel gepriesene "Berliner Testament" die richtige Gestaltung für Ehepartner", so Roth.
Außerdem gilt es, bei einer vernünftigen Testamentsgestaltung alle Familienmitglieder in die spätere Erbfolge einzubinden. Dass dies nicht immer leicht ist, bestätigt die tägliche Arbeit des Obrigheim Fachanwalts. "Das Thema Erbrecht und die lebzeitige Nachfolgeplanung sind leider noch immer Tabuthemen, über welche man nicht oder nur ungern spricht", so Erbrechtsexperte Roth.
Durch den Vortrag sollen solche Hemmnisse herabgesetzt und zu einer vernünftigen Nachlassplanung angeregt werden. Unterbleibt die Einbindung der nächsten Verwandten in die Nachfolgeplanung, kommt es häufig dazu, dass nach dem Erbfall Auseinandersetzungen und Gerichtsprozesse geführt werden, die oft große Teile des Nachlasses verschlingen. Der Grundsatz "Am Rechtsstreit ist immer der Erblasser schuld", trifft leider allzu häufig zu. Da fehlerhafte oder schlecht durchdachte Testamente das größte Streitpotenzial im Erbfall darstellen, ist eine geordnete lebzeitige Testamentsgestaltung umso wichtiger.
Für den Vortrag sind juristische Vorkenntnisse nicht erforderlich. Der Eintritt ist frei.
Kontakt: Frau Imke Spannuth,
Evangelische Stiftung Alsterdorf
Alsterdorfer Markt 5
22297 Hamburg
Telefon 0 40.50 77 39 77