Belege
Soweit das Gesetz Auskunftsrechte und -pflichten (z.B. des
Erben gegen einen
Erbschaftsbesitzer § 2027 BGB, des Nach- gegen den Vorerben, des Pflichtteilsberechtigten gegen den
Erben § 2314 BGB) festgelegt hat, ist eine Auskunftserteilung mit den erforderlichen
Belege zu untermauern.