Kontakt nach oben
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Obrigheim bei Mosbach
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z |

Postmortale Vollmacht

Eine postmortale Vollmacht ist eine Vollmacht, die erst nach dem Tod des Vollmachtgebers wirksam wird. Solche Vollmachten sind sehr hilfreich, insbesondere wenn ein Betrieb nach dem Tod weitergeführt werden muß. Es vergehen nämlich regelmäßig einige Wochen, bis Testamente oder Erbverträge eröffnet werden und bis sich der Erbe oder ein Testamentsvollstrecker durch einen Erbschein bzw. ein Testamentsvollstreckerzeugnis legitimieren können. Wer eine postmortale Vollmacht vorweisen kann, ist dagegen sofort handlungsfähig, wobei es sich aus Legitimationsgründen empfiehlt, die Vollmacht notariell beurkunden oder zumindest beglaubigen zu lassen. Wenn damit zu rechnen ist, dass die Vollmacht auch im Ausland gebraucht werden soll, sollte in ihr auch ausdrücklich bestimmt werden, dass sie deutschem Recht untersteht, da andere Rechtsordnungen, beispielsweise die spanische, eine Vollmacht über den Tod hinaus nicht anerkennen.

Ausgezeichnet durch:

Capital 2022 Focus 2023 Focus 2022 Focus 2021 Focus 2020 WiWo 2021 WiWo 2019 WiWo 2019

Empfohlen durch:

WWF Christoffel Blindenmission Verband Wohneigentum e.V. OM Deutschland GBA Ships Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e.V. Geschenke der Hoffnung
In Kooperation mit:

Fachanwälte für Erbrecht Testamentsvollstrecker, Testamentsvollstreckung Mediation im Erbrecht