Mit dem Untervermächtnis wird das eigentliche Vermächtnis, das Hauptvermächtnis, belastet. Erhölt A testamentarisch 20.000 EUR , wobei gleichzeitig bestimmt ist, dass B davon 5.000 EUR verlangen kann, ist A Hauptvermächtnisnehmer und B Untervermächtnisnehmer.