Ist ein Todesfall eingetreten, müssen die Hinterbliebenen trotz aller Trauer zügig handeln: Ein Bestatter ist zu informieren, ein evtl. vorhandenes Testament ist beim Nachlassgericht abzugeben, Sterbeurkunden sind anzufordern, usw. Eine Checkliste hilft, die sofort notwendigen Schritte anzugehen.
Tritt der Tod eines Menschen ein, ist es aus erbrechtlicher Sicht sinnvoll, wenn der Verstorbene zuvor die gesetzliche Erbfolge abgeändert und ein Testament, ggf. ein Berliner Testament verfasst hatte. Andernfalls bestimmt allein der Gesetzgeber durch die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, wer seine Erben sind.
Der Familienfriede kann durch ein klares Testament in aller Regel erhalten werden, wodurch der Streit ums Erbe vermieden werden kann. Auch ein eingesetzter Testamentsvollstrecker, der seriös und im Interesse aller Beteiligten sein Amt ausübt, kann den Erbstreit vermeiden.
In diesem Video erkläre ich Ihnen, wie die Abwicklung einer Erbschaft ohne Streit unter den Miterben oder Vermächtnisnehmern erfolgen kann.
Qualität zahlt sich aus:
Wie schon in den letzten Jahren hat das Magazin FOCUS SPEZIAL - TOP - ANWÄLTE DEUTSCHLANDS Fachanwalt für Erbrecht Wolfgang Roth wieder unter Deutschlands 77 Top-Juristen im Erbrechtsbereich aufgenommen. In der Sonderausgabe des FOCUS, die im September 2023 erschien, wurden "exzellente Anwälte und Kanzleien" für spezielle Rechtsgebiete - auch für das Erbrecht - ausgewählt. Auch durch CAPITAL (Heft 06/2021) erfolgte die Auszeichnung als eine der deutschlandweit führenden Erbrechtskanzleien Deutschlands.
Wer unvorhergesehen in eine Notlage gerät, sollte durch Vorsorgeverfügungen (Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung) abgesichert sein. Nur durch eine Vorsorgevollmacht ist es möglich, die Bestellung eines Betreuers durch das Gericht zu verhindern, worauf ich als Fachanwalt für Erbrecht hinweise.
Hier finden Sie aktuelle Vorträge und Seminare des Fachanwalts für Erbrecht Wolfgang Roth rund um das Erbrecht.
25.02.2025