Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Wolfgang Roth ist ausschließlich im Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht tätig. Erbrechtsverfahren können wegen des engen Sachzusammenhanges ohne familien- und gesellschaftliche Bezüge nicht bearbeitet werden. Deshalb liegen hier weitere Tätigkeitsschwerpunkte.