Testamentsvollstreckung
Wir betreiben Testamentsvollstreckung professionell
Die Fachanwälte Wolfgang Roth und Thomas Maulbetsch sind geprüfte und zertifizierte Testamentsvollstrecker.
Wir beraten Sie gerne darüber, ob es speziell in Ihrer Situation sinnvoll ist, in einem Tesatment eine Testamentsvollstreckung anzuordnen. Es hat für Sie und für Ihre Erben Vorteile, wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, eine Testamentsvollstreckung in Ihren Letzten Willen aufzunehmen:

- Wir betreiben Testamentsvollstreckung professionell. Wir sind durch die Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. zertifiziert.
- Wir sind Partner der Erben, "thronen" also nicht über den Erben, sondern sitzen mit ihnen an einem Tisch. Dadurch stellen wir eine ausreichende Information der Erben sicher und suchen vom Anfang bis zum Abschluss der Arbeiten einvernehmliche Lösungen.
- Unsere Leitlinie ist eine kooperative und einfühlsame Amtsführung. Wir bemühen uns immer, unnötige Konfrontationen mit den Erben zu vermeiden und zwischen den Erben zu vermitteln. Teure und langwierige Erbprozesse können dadurch vermieden werden. Es ist uns wichtig, dass die Erben die Entscheidungen und Maßnahmen mittragen. Leitlinie unseres Handelns ist und bleibt allerdings Ihr Letzter Wille, der sich aus Ihrem Testament ergibt.
- Korrektes und transparentes Handeln ist bei allen finanziellen Angelegenheiten oberste Prämisse. Wir sammeln alle Belege, erledigen sorgfältig die Buchführungspflicht und geben Rechenschaft über sämtliche Einnahmen und Ausgaben des Nachlasses.
- Bei aller gebotenen Gründlichkeit ist es unser Ziel, den Nachlass so zügig wie möglich abzuwickeln. Die Erben haben einen Anspruch darauf, dass die Verfügungsmacht über den Nachlass so schnell wie möglich in einem geordneten Verfahren auf sie übergeht. Dafür treten wir ein und wickeln den Nachlass ab.
- Wir sind bei unserer Tätigkeit als Testamentsvollstrecker in vollem Umfang durch die anwaltliche Berufshaftpflicht abgesichert.
- Wir erledigen als Testamentsvollstrecker die Erbschaftsteuer, fertigen die Erbschaftsteuererklärung an, bedienen Nachlassverbindlichkeiten und nehmen den Erben die Formalitäten ab. Umschreibungen des Grundbuchs gehören ebenso zu den Aufgaben des Testamentsvollstreckers wie zum Beispiel das handling von Bausparverträgen, Versicherungen etc.
Wir beraten, unterstützen und vertreten aber auch bereits tätige Testamentsvollstrecker, die bei ihrer Nachlassabwicklung professionelle Hilfe oder Unterstützung benötigen.
Durch unsere Mitgliedschaft im Netzwerk Deutscher Testamentsvollstrecker e.V., Berlin (www.ndtv.info) sowie durch unsere regelmäßigen Veröffentlichungen erbrechtlicher Rechtsprechung sind wir ständig über aktuelle Gerichtsentscheidungen, Rechtsentwicklungen und Besonderheiten im Recht der Testamentsvollstreckung informiert.