Was ist zu tun, wenn im Nachlass plötzlich Schwarzgeld auftaucht?
Nicht erst seit dem Prozess um Uli Hoeneß wegen Steuerhinterziehung rückt die Frage nach Schwarzgeld ins öffentliche Bewußtsein. Es kann jeden treffen, der erbt und sich mit nicht versteuertem Geld des Erblassers konfrontiert sieht. Das kann - ganz "klassisch"- auf einem Konto in der Schweiz liegen, in bar im Safe auftauchen oder in Gold oder anderen Edelmetallen angelegt sein.
Um die unerfreulichen Nachteile eines Steuerstrafverfahrens abzuwenden, hat Ihr Erbrechtsexperte nur einen einzigen Rat:
Sofort und bereits bei bloßem Verdacht eine Selbstanzeige ans Finanzamt richten!
Nur so kann der Weg zurück in die Steuerehrklichkeit beschritten werden. Machen Sie die Steuerverkürzungen des Erblassers nicht zu Ihrem eigenen Probem als Erbe. Das kann zu Ihrer eigenen Strafbarkeit führen. Wollen Sie das wirklich?
Wie man eine wirksame und strafbefreiende Selbstanzeige stellt, erklärt ihnen Ihr Erbrechtsexperte - gerne auch in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater.