Kontakt nach oben
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Obrigheim bei Mosbach
10.12.2013

Verwahrung eines Testaments gesetzlich verbilligt

Die Kosten für die besondere amtliche Verwahrung eines Testaments haben sich seit dem 01.August 2013 stark reduziert. Hintergrund dafür ist das neue Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Bisher berechneten sich die Verwahrungskosten aus dem Wert des Vermögen des Testierenden. Jetzt wurden diese Kosten pauschaliert auf (einmalig) 75,00 EUR.

Zum Vergleich: Bei einem Vermögen von 250.000 EUR fielen bisher Verwahrungskosten von 108,00 EUR an, bei einem Vermögen von 500.000,00 EUR waren es 201,75 EUR.

Nicht allein wegen der nun sehr günstigen Paiuschalgebühren achdem deshalb jedem testierenden zu dieser sichersten Form der Testamentsverwahrung zu raten. Außerdem ist Ihr Testament durch die Hinterlegung vor Manipulationen, "Verschwindenlassen" nach Ihrem Tod und Zerstörung sicher.





← zurück
Ausgezeichnet durch:

Capital 2022 Focus 2023 Focus 2022 Focus 2021 Focus 2020 WiWo 2021 WiWo 2019 WiWo 2019

Empfohlen durch:

WWF Christoffel Blindenmission Verband Wohneigentum e.V. OM Deutschland GBA Ships Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e.V. Geschenke der Hoffnung
In Kooperation mit:

Fachanwälte für Erbrecht Testamentsvollstrecker, Testamentsvollstreckung Mediation im Erbrecht