Die Kosten für die besondere amtliche Verwahrung eines Testaments haben sich seit dem 01.August 2013 stark reduziert. Hintergrund dafür ist das neue Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Bisher berechneten sich die Verwahrungskosten aus dem Wert des Vermögen des Testierenden. Jetzt wurden diese Kosten pauschaliert auf (einmalig) 75,00 EUR.
Zum Vergleich: Bei einem Vermögen von 250.000 EUR fielen bisher Verwahrungskosten von 108,00 EUR an, bei einem Vermögen von 500.000,00 EUR waren es 201,75 EUR.
Nicht allein wegen der nun sehr günstigen Paiuschalgebühren achdem deshalb jedem testierenden zu dieser sichersten Form der Testamentsverwahrung zu raten. Außerdem ist Ihr Testament durch die Hinterlegung vor Manipulationen, "Verschwindenlassen" nach Ihrem Tod und Zerstörung sicher.