Nach der Rechtsprechung und der Gesetzeslage ist das nicht möglich: Die Errichtung einer Patientenverfügung ist stets höchstpersönlich und eine Stellvertretung nicht zuläassig.
Das bedeutet, dass Geschäftsunfähige solche Verfügungen nicht durch Dritte, z.B. ihre Eltern, Vorsorgebevollmächtigte oder gesetzliche Betreuer erstellen lassen können.
Praxistipp für Sie:
Vorsorge tut Not. Errichten Sie Ihre Patientenverfügung in gesunden Tagen selbst. Wenn jemand im Alter dazu nicht mehr in der Lage ist, z.B. wegen Demenz, können das die Familienmitglieder nicht "übernehmen".
Gleiches gilt für eine Vorsorgevollmacht. Wir unterstützen Sie dabei!