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Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Obrigheim bei Mosbach
13.11.2012

Vererben ohne Erbschaftsteuer

Egal, wer regiert, mit der Erbschaftsteuer hat die Politik kein Glück. Jahrelang zankte, stritt und zoffte sich die große Koalition über die Einzelheiten der Neuregelung, die vom Verfassungsgericht erzwungen worden war. Diesen Herbst nun kippte der Bundesfinanzhof (BFH) dem schwarz-gelben Bündnis ebendiese Reform wieder vor die Füße und bat die obersten Richter darum, die ganze Angelegenheit noch einmal zu prüfen. 

Drei Jahre dürfte das dauern, schätzen die Optimisten. Die Pessimisten gehen von vier Jahren aus. Was in der Zwischenzeit gilt, haben nun die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder vereinbart. Bis zu einer Entscheidung des Verfassungsgerichts wird jeder Bescheid über eine Erbschaft oder eine Schenkung als vorläufig betrachtet. Das gilt für alle Fälle, also für "Oma ihr klein Häuschen" genauso wie für die Übertragung des 50-Mitarbeiter-Betriebs an den Sohnemann oder die künftige Junior-Chefin. 

In Kürze werden die obersten Finanzbehörden der Länder entsprechende Entscheide veröffentlichen, heißt es in einem Brief des Bundesfinanzministeriums an die Linke-Abgeordnete Barbara Höll. Das von Staatssekretär Hans Bernhard Beus unterzeichnete Schreiben liegt der Süddeutschen Zeitung vor. 

Damit entscheiden sich die Finanzbehörden dafür, erst einmal alles beim Alten zu lassen. Es wäre auch anders gegangen, wie Beus einräumt. Man hätte nämlich den Vollzug der Steuer ganz einfach aussetzen können - sprich, bis zu einem Urteil des Verfassungsgerichts darauf verzichten können, Steuern von den Erben und den Beschenkten einzufordern. 

Alle Steuerbescheide sind vorläufig 

Das hätte aber den Verzicht auf jährliche Einnahmen in Milliarden-Höhe bedeutet. Man kann sich leicht vorstellen, dass dies den Ländern, denen die Erbschaft- und Schenkungsteuer alleine zusteht, dann doch ein bisschen viel des Guten war. Kein Wunder, spült die Steuer doch pro Jahr vier Milliarden Euro in die Kassen der Länder. 

Der Finanzhof hatte kritisiert, dass Betriebsvermögen durch die Reform nahezu steuerfrei auf Erben übertragen werden könne. Inzwischen gibt es sogar völlig legale Konstruktionen ("Cash GmbH"), mit denen auch private Vermögen steuergünstig vererbt werden können. Die Länder wollen gegen dieses Modell vorgehen, scheitern aber bislang am Widerstand der schwarz-gelben Koalition. 

Dass nun auch private Erbschaften vom Erlass des Fiskus betroffen sind, liegt daran, dass der BFH die gesamte Bemessungsgrundlage der Steuer infrage gestellt hat. Deshalb ist tatsächlich jeder Bescheid, der in der Zukunft ergeht, als vorläufig zu betrachten und nicht nur die Weitergabe von betrieblichem Vermögen. 

An dem Vorgehen sei nichts auszusetzen, urteilt der Berliner Steuerprofessor Frank Hechtner. Nimmt das Verfassungsgericht die Klage an und erklärt die derzeitige Besteuerung für nichtig, kann es laut Hechtner teuer werden für die Länder: "Sie könnten dann zur Rückzahlung von erheblichen Summen gezwungen sein - so wie es auch bei der Pendlerpauschale der Fall war." 

Quelle: Sueddeutsche.de, 13.11.2012, 08:02 
Von Guido Bohsem 





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