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Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Obrigheim bei Mosbach
25.06.2012

Sterbehilfe ohne Patientenverfügung!

Als seine Mutter 7 Jahre ohne jegliche Aussicht auf Besserung im Koma gelegen hatte, bat das Heimpersonal, die künstliche Ernährung einzustellen. Dies wurde kategorisch abgelehnt. Eine Patientenverfügung hatte die Mutter nicht errichtet, sodass das Heim eine Beendigung der künstlichen Ernährung zu recht verweigerte. Statt nun den legalen Weg zu gehen und einen Antrag auf Beendigung der künstlichen Ernährung bei Gericht zu stellen, nahm er das Schicksal seiner Mutter selbst in die Hand. 

Das Gericht warf ihm vor, dass er diesen legalen Weg nicht wählte, sondern selbst und eigenmächtig über das Leben seiner Mutter entschied. Spätestens seit dem Konflikt mit der Heimleitung wußte er um die korrekte Vorgehensweise. Diese sei zwar nicht einfach und unter Umständen langwierig. Auch sei sein Verhalten menschlich und moralisch sehr verständlich und nachvollziehbar. Ein Einzelner könne sich in unserem Rechtssystem aber nicht selbst zum Richter über Leben und Tod eines anderen Menschen machen. Hier gehe der Schutz des Lebens vor. Andernfalls wäre in diesem Bereich keine Grenze zu ziehen und der Tötung aus Mitleid Tür und Tor geöffnet.. 

Hätte eine Patientenverfügung vorgelegen, wäre die Entscheidung des Gerichts sicher günstiger für den Mann ausgegangen. Daher sollte die Aufklärung über die Möglichkeit einer Patientenverfügung forciert werden. So würden solche Situationen wie in diesem Fall vermieden. 





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