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Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Obrigheim bei Mosbach
07.03.2011

Vorsorgesymposium wegen Überfüllung geschlossen

Auf dem Symposium haben 

  • Herr Dr. med. Wolfgnag Roth (Oberarzt im Kreiskrankenhaus Buchen - Abt. Chirurgie)
  • Herr Rechtspfleger Harald Schmitt (Betreuungsgericht Mosbach) 
  • Herr Holger Engelhardt (Prokurist bei der Volksbank Mosbach) und 
  • Herr Hans - Jürgen Mössner (Pflegeheimleiter "Johannes Haus Tannenhof") 

aus Sicht der Praktiker über die Vorsorgevollmacht und deren Einsatzmöglichkeiten im täglichen Leben berichtet. Nach der Pause hielt FAErbR Wolfgnag Roth ein Fachreferat über die rechtlich richtige Vorsorgevollmacht vor über 120 Zuhörern. 

Das Projekt "VOR.A.N." wurde abschließend vorgestellt, wonach sich die Fachanwälte für Erbrecht Wolfgang Roth und Thomas Maulbetsch als "Vorsorgeanwälte Neckar - Odenwald - Kreis" als Bevollmächtigte, Ersatzbevollmächtigte oder Kontrollbevollmächtigte zur Verfügung stellen. Vor allem, wenn keine anderen Vertrauenspersonen vorhanden sind (zB. bei Alleinstehenden, Verwitweten usw.), können die Anwälte bevollmächtigt werden, damit ein gerichtlich bestellter Betreuer vermieden wird. 

Als "Versorgungspool" stellen sich dazu ausgesuchte Fachärtze, Pflegeheime, Kreditinstitute, Therapeuten, Bestatter uvm. zur Verfügung, um die Versorgung der Vollmachtgeber über VOR.A.N. nicht nur verwaltungstechnisch, sondern auch praktisch durchzuführen. 

Das Symposium soll im Herbst mit dem Thema "PATIENTENVERFÜGUNG in der Praxis" fortgesetzt werden.





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