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Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Obrigheim bei Mosbach
09.02.2011

Enorme Teilnehmerzahl bei Fachvortrag in Weinheim

In dem brechend voll besetzten Saal des Rolf-Engelbrecht-Hauses begrüßte Axel Ackermann, der Landesgeschäftsführer des Verbandes Wohneigentum, die Gäste und wies in seiner Begrüßungsrede auf das in diesem Jahr anstehende 75-igsten Jubiläums der Weinheimer Siedlergemeinschaft hin. 

Als erster Dozent war nun Fachanwalt für Erbrecht Wolfgang Roth, einem langjährigen Dozenten an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Mosbach, an der Reihe. Dieser nahm fesch gleich einen Rundgang durch die Gäste, um diese mit den Feinheiten und Modalitäten der Immobilienübergabe zu Lebzeiten in den Bann zu ziehen. So waren die frühzeitige Übergabe, die Absicherung im Alter, Gewährleistungsübernahme, Regelung von Besitz, Nutzen und Lasten, Sonderkündigungsrechte und Rückfallrechte seine ersten Themen, welche auch sofort Fragen im Publikum aufkommen ließen. Roth blieb keiner Frage ein Antwort schuldig und zeigte hier sein großes Wissen zu diesen Themen. 

Als nächstes erklärte er die Pflichtteilentziehungsgründe, Rückgabeklauseln, Sonderfälle des Behindertentestaments und die Selbsteinschätzung der Immobilien, wobei er auf die auf den Gutachterausschuß der Kerngemeinden hinwies. Anschließend ging er speziell auf die persönliche Absicherung über eine Pflegeverpflichtung, dem Wohnungsrecht bzw. Nießbrauch ein und erklärte plastisch deren Vor- und Nachteile. 

Am Ende seines Vortrages hatte Roth eines der Hauptthemen des Abends, dem „Berliner Ehegattentestament“, eine spezielle Unterart des gemeinschaftlichen Ehegattentestaments, wobei sich die Ehegatten gegenseitig und wechselbezüglich als Alleinerben einsetzen, besprochen. Hier ging er auch speziell auf die steuerlichen Aspekte ein und stellte die Frage in die Runde „Das Berliner Ehegattentestament – Eine Steuerfalle ?“. 

Nach einer kurzen Pause, bei der die Helfer der Siedlergemeinschaft das Publikum bewirtschaftete, stellte dann Fachanwalt und Testamentsvollstrecker Thomas Maulbetsch, Dozent an der Hagen Law School, sein Wissen unter Beweis. So stellte er als erstes den Unterschied zwischen Notaren und Rechtsanwälten mit tatsächlichen Fallbeispielen plastisch heraus. Seine Themenschwerpunkte waren nun der Standardfall „Einheitslösung“, Freistellungsklausel für den überlebenden Ehepartner, der Anfechtungsverzicht, dem Schutz der Schlußerben durch eine Wiederverheiratungsklausel, die Pflichtteilstrafklausel, die Absicherung durch eine Erbrechtsversicherung, die Testamentsvollstrecker-Anordnung, die Katastrophenklausel, die Vormundbenennung, die Vermächtnisanordnung, Schiedsklausel und Mediation bei Erbstreitigkeiten und die Trennungslösung bei „Patchwork-Familien“. Besonders zum letzten Thema gab es eine rege Fragenstellung, wobei sich zeigte, daß die „Patchwork-Familien“ eine zeitaktuelle Familienform darstellt. Hier zeigte Maulbetsch die Lösung der Vor- und Nacherbschaft auf, welche auch bei Geschiedenen und Pflegefälle Anwendung findet. 

Als letztes ging er auf die provokante Fragestellung seines Vorredners ein „Steuerfalle durch Doppelbesteuerung“ beim Berliner Ehegattentestament und beantwortete diese in gekonnter Weise klar mit „Nein“, wenn die entsprechenden notwendigen Regelungen vorgenommen werden. 

Abschließend wies Maulbetsch auf die kommenden Vorträge zu den Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, welche am 28. März 2011 im Rolf-Engel-Brecht-Haus von beiden Dozenten vorgetragen werden. 

Landesgeschäftsführer Ackermann bedankte sich bei beiden Dozenten für den gelungenen Abend, was sich auch über die rege Beteiligung und dem Schlußapplaus des Publikums ausdrückte. 

Ackermann wies darauf hin, daß beide Anwälte für den Verband Wohneigentum tätig seien und bei Inanspruchnahme durch Siedlermitglieder, diese beim Erstgespräch einen Rabatt erhalten würden. Mit dem Hinweis auf die Fachvorträge im März und dem Jubiläum der Weinheimer Siedler und dem dank and die Helfer, beendete er die Veranstaltung. 





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