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Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Obrigheim bei Mosbach
03.01.2011

Steuerliche Gleichstellung eingetragener Lebenspartner

Seit 1.1.11 bezieht sich die Gleichstellung nun auch auf die Steuerklasse I und den Steuertarif. 

STEUERTIPP: In allen noch nicht bestandskräftig veranlagten Fällen gilt die komplette Gleichstellung rückwirkend ab dem 1.8.2001, so dass Erwerbe, 
die 75.000 Euro über dem Freibetrag liegen, künftig nur mit 7 % besteuert werden, Erwerbe bis 300.000 über dem Freibetrag mit 11 %, 
Erwerbe bis zu 600.000 Euro darüber mit 15 %; 
Wird der Freibetrag mit bis zu 6 Mio. Euro überschritten werden 19 Prozent an Erbschaft- und Schenkungsteuer fällig. 

Die Gleichstellung gilt nun auch bei der GRUNDERWERBSTEUER!





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