Seit 1.1.11 bezieht sich die Gleichstellung nun auch auf die Steuerklasse I und den Steuertarif.
STEUERTIPP: In allen noch nicht bestandskräftig veranlagten Fällen gilt die komplette Gleichstellung rückwirkend ab dem 1.8.2001, so dass Erwerbe,
die 75.000 Euro über dem Freibetrag liegen, künftig nur mit 7 % besteuert werden, Erwerbe bis 300.000 über dem Freibetrag mit 11 %,
Erwerbe bis zu 600.000 Euro darüber mit 15 %;
Wird der Freibetrag mit bis zu 6 Mio. Euro überschritten werden 19 Prozent an Erbschaft- und Schenkungsteuer fällig.
Die Gleichstellung gilt nun auch bei der GRUNDERWERBSTEUER!