Das Bundesfinanzministerium hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die Strafbefreiung für eine Selbstanzeige erschweren soll, worauf der Obrigheimer Fachanwalt für Erbrecht Wolfgang Roth hinweist.
Dieser Entwurf bezieht sich selbstverständlich auch auf nicht angegebenen Nachlass eines Verstorbenen, der dem Finanzamt verschwiegen wurde. Ein Erbe sollte, wenn er solche Gelder oder Guthaben z.B. auch im Ausland entdeckt (Stichwort: Konto in der Schweiz, Schwarzgeld usw.), sofort die Selbstanzeige erstatten.
Die Strafe, die für eine Steuerverkürzung angedroht wird, soll laut Gesetzesentwurf erhöht und die Verfolgungsverjährung auf 10 Jahre verlängert werden.
Das Gesetz wird in Kürze voraussichtlich in Kraft treten.
Praxistipp: Nur durch eine sofortige Selbstanzeige entgeht der Erbe selbst einer Steuerhinterziehung durch Verschweigen dieser Bestandtteile der Erbschaft, wenn er Kenntnis von verschwiegenem Nachlass bekommt, wie Rechtsanwalt Roth erklärt.