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Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Obrigheim bei Mosbach
29.08.2014

Urteilsbesprechung

Erbrechtsexperte und Fachanwalt für Erbrecht Wolfgang Roth aus Obrigheim hat in der aktuellen Zeitschrift "Notar" ein Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg besprochen (Heft 7/8, August 2014).

Rechtsanwalt Roth gibt Hinweise, wie bei einer Teilngsanordnung, die in einem Testament aufgenommen ist, zu verfahren ist, wenn es nach einem Sterbfall zur Versteigerung einer Immobilie im Nachlass kommt. Bereits bei der Errichtung des Testaments oder eines Erbvertrages muss auf diesen Zusammenhang eingegangen werden, um spätere Überraschungen im Versteigerungsverfahren zu vermeiden.

Expertentipp:

Eine Anordnung im Testament zur späteren Auseinandersetzung des Nachlasses an die Erben sollte enthalten, ob ein Erbe, der mehr als die anderen erhält, diese auszahlen / gleichstellen soll oder nicht.





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