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Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Obrigheim bei Mosbach
11.04.2016Erbrecht - Betreuungrecht

Neues Buch zum Betreuungsrecht und Erbrecht erschienen

Der Inhalt des neuen Buches

Wer als Privatperson (oft ehrenamtlich) als Betreuer für einen Familienangehörigen bestellt oder als Berufsbetreuer tätig ist, kommt nicht umhin, sich mit dieser Materie zu beschäftigen. Die Schnittstelle dieser beiden Rechtsbereiche ist eine der schwierigsten, denen sich ein Betreuer stellen muss. Hierfür gibt das neue Werk dem Betreuer und allen Beteiligten wertvolle Anregungen und Hilfestellungen an die Hand.

  • Testierfähigkeit des Betreuten
  • Widerruf des Testaments
  • Anfechtung des Testaments

Von der Frage, ob ein Betreuter testierfähig ist, bzw. ob ein von ihm errichtetesTestament gültig ist, wie der Widerruf eines Testaments für oder gegen einen Betreuten erfolgen muss, um wirksam zu sein, über die Testamentsanfechtung bis hin zu Rechtsgeschäften mit erbrechtlicher Relevanz (lebzeitige Übertragungen, erbrechtliche Verzichtsverträge usw.) sind Fallkonstellationen, denen sich ein Betreuer irgendwann während seiner Tätigkeit für den Betreuten ausgesetzt sieht.

Der Betreute wird erbrechtlich bedacht

Wird der Betreute erbrechtlich bedacht, z.B. durch eine Erbschaft, ein Vermächtnis usw. stellen sich für den Betreuer in der Regel Fragen über eine vielleicht vorzunehmende Ausschlagung einer Erbschaft, seiner Befugnisse im Kreis von Miterbenoder bei Sonderkonstellationen im Rahmen eines Behindertentestaments mit angeordneter Vor- und Nacherbschaft. Pflichtteilsrechtliche Aspekte sind in jedem Erbfall ebenso zu berücksichtigen, wie die Tatsache, dass sich der Betreuer einer Testamentsvollstreckung gegenüber sehen kann.

  • Vor- und Nacherbschaft
  • Vermächtnis
  • Pflichtteil

Was tun, wenn der Betreute verstirbt?

Verstirbt hingegen der Betreute, muss der Betreuer klären, welche Abschlusstätigkeiten (z.B. Bestattung) er noch vornehmen kann, darf und muss.

Das neue Buch giibt dem Betreuer Handlungsempfehlungen an die Hand, wonach er seine Tätigkeiten für den erbrechtlich involvierten Betreuten ausrichten kann. Gerichtliche Genehmigungsvorbehalte werden ebenso erörtert, wie Aspekte seiner Bestattungspflicht.

  • Bestattung des Betreuten
  • Abschlusstätigkeiten des Betreuers
  • Nachlasspflegschaft nach dem Tod des Betreuten?

Die Einleitung einer Nachlasspflegschaft, die unterschiedlichen Zuständigkeiten des Nachlass-, des Betreuungsgerichts und der allgemeinen Zivilgerichte sowie Sicherungs- und Abschlusstätigkeiten, die der Betreuter für den Fall des Todes des Betreuten noch durchführen darf oder muss, werden neben kostenerstattungsrechtliche Fragen ebenfalls besprochen.

Was tun, wenn der Betreuer stirbt?

Da kein Betreuer vor dem Tod gefeit ist, gibt das Buch auch Informationen für die Erben des Betreuers. Praxishinweise, Musterformulierungen, Anträge usw. die immer und jeweils auf den Einzelfall anzupassen sind, runden das Werk ab.

Der Obrigheimer Fachanwalt für Erbrecht und Erbrechtsexperte Wolfgang Roth hat die bis Ende 2015 ergangene Rechtsprechung in sein neues Buch ebenso eingearbeitet, wie die für die tägliche Arbeit des Betreuers bis dahin veröffentlichte, für die Berührung von Betreuungsrecht und Erbrecht einschlägige Literatur.

Wer das neue Buch für nur € 34,80 bestellen möchte, kann dies tun unter https://shop.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung-und-pflege/erbfall-und-betreuungsrecht/





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