Der Wunsch, sein Haustier als Erbe einzusetzen, ist in Deutschland nicht möglich. Vor allem im Wege der Auflage zur Versorgung des Haustiers mit Überwachung durch eine Testamentsvollstreckung ist dem treuen Begleiter eines Erblassers am besten gedient. Dabei muss die Testamentsvollstreckung jedoch derart ausgestaltet sein, dass das Haustier möglichst lange in den Genuss der Pflege durch den Testamentsvollstrecker kommt. Ihm pauschal einen Geldbetrag für diese Aufgabe zu vermachen, kann das Leben des Haustieres gefährden!
Auch diese Frage muss der verantwortungsbewußte Haustierbesitzer rechtzeitig und umfassend klären. Hierfür bietet sich eine Vorsorgevollmacht an, die speziell diesen Versorgungsaspekt aufgreift und regelt.
Diesen und andere nützliche Hinweise des Erbrechtsexperten für den Erbfall finden Sie im Juli - Heft 2016 Finanztest der Stiftung Warentest auf Seite 11. Auch weitere Tipps anderer Erbrechtsexperten sind im aktuellen Heft des Finanztest augelistet.