In diesem Buch werden die erbrechtlichen Fragestellungen behandelt, die in einem Betreuungsfall auftauchen können. Es ist das erste Werk auf dem Buchmarkt, das die Schnittstelle zwischen Erbrecht und Betreuungsrecht zusammenfasst. Es richtet sich insbesondere an Betreuer und gibt diesen durch Formulierungsbeispiele und Praxistipps Hilfestellungen für den Umgang mit Erben, Pflichtteilsberechtigten und Vermächtnisnehmern des Betreuten sowie gegenüber dem Vormundschaftsgericht und unterstützt bei Testamentsgestaltungen.
Auch Fragen, die nach dem Tod des Betreuers auf dessen Erben zukommen, werden behandelt.
Auswahl an Rezensionen:
"Der Verfasser verdient Anerkennung, dass er die Schnittstellen zwischen Erb- und Betreuungsrecht untersucht und die praxisrelevanten Problemfelder und Berührungspunkte zwischen beiden Gebieten aufzeigt. Sein Ziel ist, das erbrechtliche Problembewusstsein der Betreuer und die betreuungsrechtliche Sensibilisierung der im Erbrecht Tätigen zu wecken. (...)"
Notar a. D. Dieter Epple, in: Zeitschrift für das Notariat in Baden-Württemberg, 01/2007, zur 1. Auflage 2005
„(...) Seine Feststellung zur Testierunfähigkeit, für die unterschiedliche Voraussetzungen und Langzeitwirkungen anzunehmen sind, (Entmündigung bis 31.12.1991, seitdem rechtliche Betreuung), beeindrucken ebenso wie die anderen Ausführungen zur Errichtung eines Testaments und den Möglichkeiten seines Widerrufs, soweit jeweils die Beteiligung des Betreuers infrage kommt. (…) Sehr hilfreich sind die markierten Praxistipps und Formulierungsvorschläge. Dieser Band ist uneingeschränkt zu empfehlen.“
Wolfgang Binschus, in: Zeitschrift für das Fürsorgewesen, 10/2005, zur 1. Auflage 2005
„(...) Die Schnittstelle von Erbrecht und Betreuungsrecht ist kein abseitiges Randgebiet mehr für wenige Spezialisten, sondern für die im Erbrecht und Bereuungsrecht tätigen Richter und Rechtsanwälte ein wesentlicher Teil ihres Alltags. Deshalb sei dem Autor und dem Verlag gedankt für ein informatives, knapp gehaltenes und deshalb praxisgerechtes Buch zu den Rechtsproblemen, wenn Erbrecht und Betreuungsrecht zusammentreffen.“
RA Franz Otto Kierig, in: Familie Partnerschaft Recht, 7 / 2005, zur 1. Auflage 2005