Für den Fall der Krankheit oder der Einstellung lebensverlängernder Maßnahmen sind eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung unerlässlich.
Fachanwalt W. Roth erläutert die hierzu formalen und inhaltlichen Voraussetzungen, klärt über die Haftungsrisiken des Bevollmächtigten auf und gibt Tipps, wie diese Verfügungen rechtssicher gestaltet werden können.
Juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.