Ihr Fachanwalt für Erbrecht Wolfgang Roth aus Obrigheim informiert Sie über die neuesten Entwicklungen im Nachlassverfahren des Kunstsammlers Cornelius Gurlitt:
Das Nachlassgericht in München hat das Kunstmuseum Bern als rechtmäßigen Erben der Kunstsammlung von Cornelius Gurlitt bestätigt. Damit steht dem Museum die Kunstsammlung zu.
Der Antrag von Uta Werner, der Cousine Gurlitts, ihr einen Alleinerbschein auszustellen, lehnte das Gericht hingegen ab. "Das Gericht hält das Testament von Cornelius Gurlitt, in dem er das Kunstmuseum Bern zum Alleinerben eingesetzt hat, für wirksam", hieß es in einer Mitteilung des Münchener Gerichts am heutigen Donnerstag.
Die Cousine des verstorbenen Kunstsammlers beantragte den Erbschein deshalb, weil ein Jurist und Psychiater in einem Gutachten zu dem Schluss gekommen war, Cornelius Gurlitt habe zum Zeitpunkt seiner Testamentserrichtung an paranoiden Wahnideen gelitten. Aus diesem Grund war dessen Testierfähigkeit zweifelhaft gewesen. Für den Fall der Testierunfähigkeit des Erblassers wäre sein Testament nichtig und seine Cousine gesetzliche Erbin gewesen. Dem folgte das Nachlassgericht nicht und wies den Erbscheinsantrag nun zurück.
Cornelius Gurlitt, dessen Vater einer der Kunsthändler Adolf Hitlers gewesen war, hatte mittels Testament sein gesamtes Vermögen einschließlich seiner auf viele Millionen geschätzten Kunstsammlung dem Kunstmuseum in Bern vererbt.
Ob gegen die Entscheidung des Nachlassgerichts seitens der Cousine Gurlitts Beschwerde eingelegt wird, wird sich zeigen. Ihr Obrigheimer ErbrechtsexperteWolfgang Roth hält Sie auf dem Laufenden.