Die Abschichtung bezeichnete eine bestimmte Art der Erbauseinandersetzung. Hierbei scheidet ein Miterbe aus der Erbengemeinschaft - zumeist gegen Zahlung einer Abfindung - aus. Der Erbteil des ausscheidenden Miterben wächst dabei den in der Erbengemeinschaft verbleibenden Miterben kraft Gesetzes an.
Die Abschichtung ist häufig ein probates Mittel im Rahmen der Erbauseinandersetzung Notarkosten zu umgehen, wenn sich Grundstücke im Nachlass befinden und ein oder mehrere Miterben diese übernehmen wollen. Auch wenn Immobilien im NAchlass sind bedarf der Abschichtungsvertrag nicht der notariellen Beurkundung, da der GRundstückserwerb nur mittelbar über die Anwachsung des Erbteils kraft Gesetzes erfolgt. Allerdings bedarf es anschließend der Grundbuchberichtigung, wobei eine noatriell beglaubigte Erklärung des ausgeschiedenen Erben benötigt wird. Die Beglaubigung ist aber um ein Vielfaches günstiger als die Beurkundung eines Grundstücks- oder Erbteilsübertragungsvertrages.