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Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Obrigheim bei Mosbach
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Anstandsschenkung Anstandsgeschenke

Eine Anstandsschenkung ist eine unentgeltliche Zuwendung, die nach der Anschauung des täglichen Lebens nicht unterbleiben könnte, ohne dass der Schenkende an sozialem Ansehen verlieren würde. Das ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles sowie der jeweiligen örtlichen und sozialen Verkehrssitten festzustellen. Hierunter fallen insbesondere gebräuchliche Gelegenheitsgeschenke, wie übliche Geschenke unter nahen Verwandten zu Geburtstagen, Weihnachten, zur Hochzeit, zu Jubiläen oder Einladungen. Auch Spenden können hierunter fallen, ebenso wie Trinkgelder.

Anstandsgeschenke lösen keine Pflichtteilsergänzungsansprüche aus und führen auch nicht zur Ausgleichungspflicht.

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