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Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Obrigheim bei Mosbach
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Bestattungsverfügung

Mit einer Bestattungsverfügung kann man für den Fall seines Todes regeln, wie im einzelnen die Bestattung erfolgen soll (z.B. Feuer- oder Seebestattung, anonymes Grab) und wer sich darum kümmern soll (Bestimmung des Totenfürsorgeberechtigten). Hierdurch kann man Streit vermeiden und klar regeln, wie man bestattet werden will. Für die Hinterrbliebenen ist dies eine große Hlfe.

Für die Bestattungsverfügung gibt es keine Formvorschrift, so dass sie auch maschinenengeschrieben sein kann. Sie muss aber unterschrieben sein. Sie sollte dem in der Verfügung Bestimmten bekannt und für ihn verfgbar sein, damit er auch entsprechend handeln und seine Berechtigung gegebenenfalls auch nachweisen kann.

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