Mit der eidesstattlichen Versicherung bekräftigt derjenige, der diese abgibt, dass bestimmte Erklärungen von ihm der Wahrheit entsprechen. Diese Bekräftigung spielt im Erbrecht insbesondere bei der Erteilung der Auskunft zu nachlassrelevanten Informationen eine Rolle. Sie soll den Auskunftsverpflichteten anhalten, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Werden unwahre Tatsachen an Eides statt versichert, macht sich die betreffende Person schwer strafbar (§ 156 StGB).
Eine eidesstattliche Versicherung zu nachlassrelevanten Informationen ist bei dem jeweils zuständigen Amtsgericht abzugeben Die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung vor einem Notar löst die strafrechtlichen Folgen nicht aus.