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Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Obrigheim bei Mosbach
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Freibeträge Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

Freibetrag im Schenkungs- oder Erbfall



Die Erbschaft- und Schenkungssteuerklassen und die Freibeträge ergeben sich aus folgender Tabelle:

Erbschaftsteuer-Klassen und –Freibeträge

Steuer-
klasse

Erwerber

Persönlicher Freibetrag
(§ 16 ErbStG)

I

Ehegatte und eingetragene Lebenspartner

€ 500 000,–

 

Kind;
Stiefkind;
Enkel, falls Eltern vorverstorben

€ 400 000,–

 

Enkel;

€ 200 000,–

 

Urenkel;
Eltern und Großeltern

€ 100 000,–

II &

III

Geschwister, Nichten, Neffen, alle Übrigen,
insb. Paare ohne Trauschein

€  20 000,–

Durch wiederholte Schenkung alle 10 Jahre unter Ausnützung der jeweils geltenden Freibeträge kann man Vermögen schon zu Lebzeiten schenkungsteuerfrei vor allem auf Ehegatten, Kinder und Enkel übertragen

Beispiel: Wenn der Vater auf seine Tochter vor 11 Jahren ein Grundstück im steuerlichen Wert von bis zu 400.000 € geschenkt hat, dann spielt diese Schenkung keine Rolle mehr, wenn er sie jetzt wieder beschenken möchte. Der Vater könnte also weiteres Vermögen im steuerlichen Freibetrag von 400.000 € auf seine Tochter übertragen. Wegen des Ablaufs der 10 Jahre steht der Tochter der Freibetrag von 400.000 € erneut zu und Schenkungsteuer ist nicht zu zahlen.

Achtung: Hatte der Vater die erste Schenkung vor 9 Jahren vorgenommen, ist der Wert beider Schenkungen jedoch zu addieren und davon nur einmal der Freibetrag von € 400.00,- abzuziehen. Dasselbe gilt, wenn die Tochter innerhalb der 10 Jahre vom vormals schenkenden Vater etwas erben würde.

Durch eine gezielte Schenkungen im 10-Jahresrhythmus können somit nach 10 Jahren und einem Tag 800.000 € von jedem Elternteil auf jedes Kind steuerfrei übertragen werden.

Tipp: Diese Schenkungsfreibeträge können von jedem Elterteil ausgenutzt werden: jeder Elternteil darf also innerhalb 10 Jahren jeweils bis zu 400.000,- Euro auf jedes Kind steuerfrei verschenken!

Ausgezeichnet durch:

Capital 2022 Focus 2023 Focus 2022 Focus 2021 Focus 2020 WiWo 2021 WiWo 2019 WiWo 2019

Empfohlen durch:

WWF Christoffel Blindenmission Verband Wohneigentum e.V. OM Deutschland GBA Ships Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e.V. Geschenke der Hoffnung
In Kooperation mit:

Fachanwälte für Erbrecht Testamentsvollstrecker, Testamentsvollstreckung Mediation im Erbrecht