Gutachten von den Gutachterausschüssen in NRW bzw. deren Kosten richten sich nach Tarifstelle 13 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW.
Diese betragen im Normalfall:
700 € (Grundbetrag)
dazu bei einem Wert
bis 770.000 €: 2 Tausendstel des Wertes, darüber 1 Tausendstel
jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.