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Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Obrigheim bei Mosbach
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Hinterbliebenenversorgung

Unter Hinterbliebenenversorgung wird eine Geldleistung verstanden, welche der Versorgung der Hinterbliebenen nach dem Tod der versicherten Person zusteht. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der Beamtenversorgung, der betrieblichen Altersversorgung, der Lebensversicherung oder einer privaten Rentenversicherung stammt. Zu den Hinterbliebenen zählen Ehepartner, eheliche, adoptierte und nichteheliche Kinder sowie ggf. eingetragene Lebenspartner. In aller Regel besteht die Hinterbliebenenversorgung aus laufenden Renten, aber auch dem Sterbegeld.

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