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Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Obrigheim bei Mosbach
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Hypothek

Die Hypothek ist die  Belastung eines Grundstücks, die im Grundbuch eingetragen wird. Sie ist ein Sicherungsmittel für einen Gläubiger, zumeist Banken. Derjenige zugunsten dessen eine Hypothek bestellt wird, kann verlangen, dass eine bestimmte Geldsumme zur Befriedigung wegen einer ihm zustehenden Forderung aus dem Grundstück zu zahlen ist. Sie gewährt dem Gläubiger das Recht, erforderlichenfalls ein Grundstück zwangsversteigern zu lassen, um seine Forderung aus dem Versteigerungserlös zu befriedigen. Der Bestand der Hypothek ist unmittelbar abhängig von dem Bestand der Forderung. Besteht die Forderung nicht mehr, kann der Grundstückseigentümer die Grundbuchlöschung der Hypothek verlangen.

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