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Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Obrigheim bei Mosbach
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Leibrente

Eine Leibrente ist eine wiederkehrende Zahlung, die üblicherweise bis zum Tod des Empfängers der Rente gezahlt wird. (§§ 759 ff. BGB)

Es können aber auch kürzere Zahlungszeiten gewählt werden. Es ist regelmäßig sinnvoll, eine solche Leibrente durch eine Reallast auf einem Grundstück abzusichern (§§ 1105 ff. BGB).
Angewendet wird dieses sog. Leibrentenversprechen z.B. bei Kauf eines Hauses.

Das Haus wird nicht vollständig bezahlt, sondern ein Teil einer Kaufsumme wird in eine sog. Leibrente umgewandelt.
Dies kann für beide Seiten vorteilhaft sein.

Der Verkäufer erhält eine Rente für den Rest seines Lebens und sichert seinen Lebensunterhalt. Der Käufer muss bei vorzeitigem Tod des Verkäufers nicht vollständig den in die Leibrente umgewandelte Teil des Kaufpreises zahlen.

Auch bei Übergabe von Hausgrundstücken zu Lebzeiten im Wege der vorweggenommenen Erbfolge wird häufig eine Leibrente oder ein Rentenvermächtnis vereinbart.

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