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Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Obrigheim bei Mosbach
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Leichnam - Recht am Leichnam

Grundsätzlich ist nach herrschender Meinung der menschliche Leichnam eine Sache.

Der Leichnam kann jedoch nicht Objekt dinglicher Rechte, z.B. Eigentum, sein und ist aus ethischen Grundsätzen dem Rechtsverkehr entzogen. Es gibt jedoch ein Verfügungsrecht der Angehörigen, den Leichnam angemessen zu bestatten und Einwirkungen Unberechtigter auszuschließen.

Die Angehörigen können die Herausgabe des Leichnams von jedem Dritte verlangen, der ihnen diesen widerrechtlich vorenthält.

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