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Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Obrigheim bei Mosbach
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Leistungsklage

Dies ist eine Klageart die darauf abzielt, den Beklagten zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen zu verurteilen. Die überwiegende Anzahl solcher Klagen sind auf Zahlung einer Geldsumme gerichtet.

Im Pflichtteilsrecht ist es häufig so, dass der Pflichtteilsanspruch erst nach Erteilung von verschiedenen Auskünften berechnet werden kann.

Der Leistungsklage auf Zahlung des Pflichtteils schaltet man dann eine sog. Auskunftsklage vor, um den tatsächlichen Leistungsanspruch beziffern zu können. Man nennt das dann Stufenklage.

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