Kontakt nach oben
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Obrigheim bei Mosbach
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z |

Notwendige Streitgenossenschaft

Eine Streitgenossenschaft liegt vor, wenn auf der Kläger- und/oder Beklagtenseite in einem Gerichtsverfahren mehrere Personen klagen oder verklagt werden. Die Streitgenossenschaft ist eine notwendige, wenn die Gerichtsentscheidung gegenüber allen Streitgenossen nur einheitlich ausfallen kann, § 62 der Zivilprozessordnung.

 

Dies ist häufig bei Prozessen von und/oder gegen Miterben dann der Fall, wenn eine Gerichtsentscheidung die gesamte Erbengemeinschaft betrifft und sie  gegenüber einem Miterben nicht anders ausfallen kann, als gegenüber den anderen.

Ausgezeichnet durch:

Capital 2022 Focus 2023 Focus 2022 Focus 2021 Focus 2020 WiWo 2021 WiWo 2019 WiWo 2019

Empfohlen durch:

WWF Christoffel Blindenmission Verband Wohneigentum e.V. OM Deutschland GBA Ships Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e.V. Geschenke der Hoffnung
In Kooperation mit:

Fachanwälte für Erbrecht Testamentsvollstrecker, Testamentsvollstreckung Mediation im Erbrecht