Kontakt nach oben
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Obrigheim bei Mosbach
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z |

Obduktion

ist eine innere Leichenschau durch Öffnung eines Leichnams. Damit soll die Todesursache festgestellt werden. Das Wort Autopsie bezeichnet das gleiche.

Sie kann gerichtlich angeordnet werden, wenn der Verdacht einer strafbaren Handlung als Todesursache gegeben ist. Soll die Todesursache lediglich aus medizinischen Gründen vorgenommen werden, hängt die Zulässigkeit einer Leichenschau von der lebzeitig erteilten Zustimmung des Verstorbenen ab. Ist der Wille des Verstorbenen nicht bekannt, können seine Familienangehörigen einer Obduktion zustimmen.

Ausgezeichnet durch:

Capital 2022 Focus 2023 Focus 2022 Focus 2021 Focus 2020 WiWo 2021 WiWo 2019 WiWo 2019

Empfohlen durch:

WWF Christoffel Blindenmission Verband Wohneigentum e.V. OM Deutschland GBA Ships Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e.V. Geschenke der Hoffnung
In Kooperation mit:

Fachanwälte für Erbrecht Testamentsvollstrecker, Testamentsvollstreckung Mediation im Erbrecht