Mit einer Patientenverfügung regelt man vorsorglich, welche Behandlungsmaßnahmen ein Arzt durchführen darf und soll und welche Behandlungen ein Arzt nicht durchführen soll. Die Patientenverfügung ist eine Vorsorge für den Fall, dass man seinen eigenen Willen nicht mehr zum Ausdruck bringen kann.
Eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung gibt es seit September 2009 in § 1901a BGB. Die Patientenverfügung muß danach von einem Volljährigen im einwilligungsfähigen Zustand schriftlich verfasst sein.