Personenstandsurkunden sind beglaubigte Registerauszüge aus den bei den Standesämtern geführten Personenstandsregister. Dazu gehören die Geburtsurkunde aus dem Geburtenregister, die Ehe- oder geläufiger die Heiratsurkunde aus dem Eheregister, die Lebenspartnerschaftsurkunde aus dem Partnerschaftsregister und die Sterbeurkunde aus dem Sterberegister. Diese Urkunden können notwendig sein, um einen Erbschein zu beantragen.