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Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Obrigheim bei Mosbach
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Postmortale Vollmacht

Eine postmortale Vollmacht ist eine Vollmacht, die erst nach dem Tod des Vollmachtgebers wirksam wird. Solche Vollmachten sind sehr hilfreich, insbesondere wenn ein Betrieb nach dem Tod weitergeführt werden muß. Es vergehen nämlich regelmäßig einige Wochen, bis Testamente oder Erbverträge eröffnet werden und bis sich der Erbe oder ein Testamentsvollstrecker durch einen Erbschein bzw. ein Testamentsvollstreckerzeugnis legitimieren können. Wer eine postmortale Vollmacht vorweisen kann, ist dagegen sofort handlungsfähig, wobei es sich aus Legitimationsgründen empfiehlt, die Vollmacht notariell beurkunden oder zumindest beglaubigen zu lassen. Wenn damit zu rechnen ist, dass die Vollmacht auch im Ausland gebraucht werden soll, sollte in ihr auch ausdrücklich bestimmt werden, dass sie deutschem Recht untersteht, da andere Rechtsordnungen, beispielsweise die spanische, eine Vollmacht über den Tod hinaus nicht anerkennen.

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