Kontakt nach oben
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Obrigheim bei Mosbach
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z |

Prozesskosten

Die Prozesskosten setzen sich zusammen aus den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten.

Die Gerichtskosten bestehen aus den gerichtlichen Gebühren und Auslagen. Sie werden aufgrund spezieller Gesetze, nämlich dem Gerichtskostengesetz und der Kostenordnung erhoben.

Die außergerichtlichen Kosten sind insbesondere die Anwaltskosten und die Kosten für einen Sachverständigen, soweit diese zur Vorbereitung des Prozesses erforderlich waren. Die Höhe der Anwaltskosten ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt.

 

Ausgezeichnet durch:

Capital 2022 Focus 2023 Focus 2022 Focus 2021 Focus 2020 WiWo 2021 WiWo 2019 WiWo 2019

Empfohlen durch:

WWF Christoffel Blindenmission Verband Wohneigentum e.V. OM Deutschland GBA Ships Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e.V. Geschenke der Hoffnung
In Kooperation mit:

Fachanwälte für Erbrecht Testamentsvollstrecker, Testamentsvollstreckung Mediation im Erbrecht