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Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Obrigheim bei Mosbach
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Rechtsgeschäfte auf den Todesfall

Es handelt sich hierbei um Rechtsgeschäfte unter Lebenden, mit denen der spätere Erblasser schon zu Lebzeiten die Rechtsverhältnisse für die Zeit nach seinem Ableben regelt, und zwar in der Form einer Schenkung auf den Todesfall oder eines Vertrages zugunsten Dritter auf den Todesfall. 

Rechtsgeschäfte unter Lebenden auf den Todesfall begründen bereits zu Lebzeiten der Vertragsschließenden Rechte und Pflichten. Darin liegt der Unterschied zu einem Testament, welches erst mit dem Erbfall Rechte und Pflichten begründet und bis dahin jederzeit geändert werden kann.

Ihre eigentlichen Wirkungen entfalten Verträge auf den Todesfall - obwohl sie bereits zu Lebzeiten Rechte und Pflichten begründen - erst mit dem Tod des Verpflichteten.

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