Repräsentation ist das Nachrücken von entfernteren Verwandten desselben Stammes, wenn der mit dem Erblasser näher Verwandte nicht gesetzlicher Erbe wird. Es handelt sich daher - sprachlich besser verständlich - um ein "Eintrittsrecht" nachrückender Verwandter in die Erbenstellung.
Repräsentation bedeutet also, dass ein Erbe die von ihm selbst abstammenden Personen bei der gesetzlichen Erbfolge verdrängt.