Sterbegeld war eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die ab dem Jahr 2004 immer mehr eingeschränkt und mittlerweile gänzlich abgeschafft worden ist. Lediglich Hinterbliebene von Beamten erhalten unter den Voraussetzungen des § 18 Beamtenversorgungsgesetzes auch heute noch Sterbegeld.