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Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Obrigheim bei Mosbach
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Teilungsversteigerung

Die Teilungsversteigerung wird benutzt, um eine Gemeinschaft an einem Grundstück zu beenden. Ehepartner, die ein Grundstück gemeinsam kaufen, lassen sich meist als Miteigentümer "zu je 1/2" im Grundbuch eintragen. Eine solche Gemeinschaft wird, sofern keine andere Vereinbarung zwischen den Beteiligten getroffen wird, durch dieses besondere Zwangsversteigerungsverfahren aufgelöst. Dabei wird die Immobilie in Geld umgewandelt. An diesem Geld (Erlös) setzt sich die Gemeinschaft jedoch fort. Sofern sich die Miteigentümer nicht über eine Auszahlung (beispielsweise entsprechend ihren Anteilen) einigen, wird der Erlös hinterlegt. Eine weitere Gemeinschaft, deren Beendigung die Teilungsversteigerung vorbereiten kann, ist unter anderem die Erbengemeinschaft. Hier kann ein Miterbe die Teilungsversteigerung beantragen, um das Grundstück / das Haus, das im Nachlass ist, auf diese Weise zu Geld zu machen, damit der Erlös dann geteilt wird.

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